Führerscheinklasse ab 17 B(17)

Schon 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kannst Du Dich bei uns für den Autoführerschein mit 17 anmelden (Klassen B und BE).
Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Die Anzahl von jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist immer noch extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.
Deshalb: Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

Was es zu beachten gilt:

Antragsteller

Anmeldung in der Fahrschule ab 16 1/2 Jahren
Die Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 17.Lebensjahres abgelegt werden.
Die Praktische Prüfung kann nach absolvieren der normalen Ausbildung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein - eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
Nach erhalt der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.  Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Begleitpersonen

Alle Begleiter müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen. Mindestalter 30 Jahre, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B , maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung , weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

DienstleistungBetrag in €
Grundbetrag (inkl. theoretischer Unterricht)235,00 €
Lehrmaterial30,00 €
Fahrstunde Übungsfahrt á 45 min.49,00 €
Sonderfahrstunden á 45 min.56,00 €
Straßenverkehrsamt61,50 €
Vorstellung zur Theoretischen Prüfung5,00 €
Vorstellung zur Praktischen Prüfung125,00 €
zzgl. der aktuell gültigen TÜV-Gebühren